Friedhofsgebührenordnung

Liebe Gemeinde,
in der Sitzung vom 3. November 2018 hat der Kirchenvorstand über eine neue Friedhofsgebührenordnung, die ab dem 1. Dezember 2018 in Kraft tritt, beraten. 
Wir sind dazu verpflichtet, turnusmäßig unsere Ausgaben und Einnahmen auf Kostendeckung durch das Kirchenamt überprüfen und eine neue erforderliche Gebührenhöhe ermitteln zu lassen.

Ein kirchlicher Friedhof soll keine Gewinne erwirtschaften, darf aber keinesfalls eine Unterdeckung aufweisen, so dass wir einige Gebühren moderat anheben mussten.
Die entsprechenden Tarife geben wir Ihnen hiermit zur Kenntnis, gerne können Sie die Gebührenordnung im Gemeindebüro zu den Öffnungszeiten einsehen:

§ 6 – Gebührentarif

I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten:
1. Wahlgrabstätte – je Grabstelle – :
a) Sarg, für 25 Jahre:  740,00 €
b) für jedes Jahr der Verlängerung: 29,60 €
c) Kindersarg, für 20 Jahre:200,00 €
d) für jedes Jahr der Verlängerung: 10,00 €
e) Urne, für 20 Jahre:300,00 €
f) für jedes Jahr der Verlängerung: 15,00 €

2. Rasenwahlgrabstätte:
Die Gebühr beinhaltet die Verleihung des Nutzungsrechtes, die Anlegung der Grabstätte als Grünfläche und deren laufenden Pflege sowie die Ablösung der Friedhofsunterhaltungsgebühr:
a) Sarg, für 25 Jahre:1.440,00 €
b) für jedes Jahr der Verlängerung:  57,60 €
c) Urne, für 20 Jahre: 760,00 €
d) für jedes Jahr der Verlängerung:38,00 €
3. Gemeinschaftsgrabanlage:
Die Gebühr beinhaltet die Verleihung des Nutzungsrechtes, anteilige Herstellungskosten, die Pflege der Anlage sowie die Kosten der Namensinschrift:
a) Sargstelle, für 25 Jahre: 1.750,00 €
b) für jedes Jahr der Verlängerung: 57,00 €
c) Urnenstelle, für 20 Jahre:  860,00 €
d) für jedes Jahr der Verlängerung: 33,00 €

4. Kindergemeinschaftsgrabstätte:
Die Gebühr beinhaltet die Verleihung des Nutzungsrechtes, anteilige Herstellungskosten, die Pflege der Anlage sowie die Kosten der Namensinschrift: Urnenstelle,
für 20 Jahre:580,00 €

5. Begräbnisstätte „Sternenkinder“:
Für die Inanspruchnahme der Begräbnisstätte wird keine Gebühr für das Nutzungsrecht erhoben.
6. Zusätzliche Beisetzung von Urnen:
Überschreitet bei zusätzlicher Beisetzung einer Urne in einer bereits belegten Wahlgrabstätte die neue Ruhezeit die bisherige Nutzungszeit, wird eine Gebühr nach vorstehenden Sätzen für jedes Jahr der Anpassung an die neue Ruhezeit erhoben, bei mehrstelligen Grabstätten für jede Stelle. Wiedererwerbe und Verlängerungen von Nutzungsrechten sind nur in vollen Kalenderjahren und nur in den nach § 13 Abs. 7 der Friedhofsordnung vorgegebenen Zeitabschnitten möglich. Die Gebühr für den Erwerb, Wiedererwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechtes wird für den gesamten Zeitraum im Voraus erhoben.

II. Gebühren für die Bestattung:
für das Ausheben und Schließen des Grabes sowie für das Auflegen des Grabschmuckes
a) für eine Erdbestattung ab 6. Lj.:390,00 €
b) für eine Erdbestattung im Kindergrab150,00 €
c) für eine Urnenbestattung: 120,00 €

III. Nutzungsgebühren:
a) Friedhofskapelle:350,00 €
b) Leichenhalle: 150,00 €

IV. Friedhofunterhaltungsgebühr:
zur Finanzierung der Kosten für die Bewirtschaftung und Pflege der allgemeinen Friedhofsanlage
für ein Jahr – je Grabstelle – : 18,00 €

Die Gebühr wird zum 01.01. eines jeden Jahres fällig, bei Erwerb des Nutzungsrechtes innerhalb eines Jahres mit dem folgenden Jahresbeginn. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr kann zu Hebungszeiträumen von bis zu drei Jahren zusammengefasst werden.

V. Sonstige Gebühren:

1. Grabmalgenehmigung
a) stehendes Grabmal: 25,00 €
b) liegendes Grabmal/Grabeinfassung: 
15,00 €

2. Zusätzlicher/besonderer Arbeitsaufwand
je angef. ½ Arbeitsstunde:15,00 €

3. Pflege nicht angelegter Grabstätten ohne Belegung bzw. Grabstätten
infolge von Vernachlässigung gem. § 15 Abs. 1/ § 17 Abs. 2 der Friedhofsordnung,
je Stelle/Jahr: 10,00 €

4. Pflege abgeräumter Grabstätten (Altfälle ohne Umwandlung):
a) Sarggrabstätte, je Stelle/Jahr:10,00 €
b) Urnengrabstätte, je Stelle/Jahr: 5,00 €

5. Umwandlung einer bepflanzten Wahlgrabstätte in eine pflegefreie Rasengrabstätte,
je Stelle/Jahr für die verbleibende Nutzungsdauer im Voraus (inkl. Ablösung der Friedhofsunterhaltungsgebühr):
a) Sargstelle:  28,00 €
b) Urnenstelle:23,00 €

6. Abräumen und Einebnen einer Grabstelle:
 nach Zeitaufwand gem. Ziff. 2

7. Entsorgung
Grabeinfassung/Grabmal: 15,00 €

8. Küsterdienst
bei Teetafeln, je angef. ½ Arb.std.:  8,50 €

9. Verwaltungskostenpauschale
(z.B. Umschreibung des Nutzungsrechtes, etc.):10,00 € 

Friedhofsgebührenordnung Wallinghausen 
mit Stand vom 02.11.18